Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Sie ersetzt nach und nach die bisherigen Regeln der einzelnen Länder und gilt direkt in allen EU-Staaten. Viele Vorgaben greifen erst in den nächsten Jahren, einige betreffen dich als Onlinehändler aber schon heute. Hier bekommst du einen Überblick, was gilt und was du jetzt vorbereiten solltest.
Was seit August gilt
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist seit Februar 2025 in Kraft und wird seit dem 12. August 2026 angewendet. Verpackungen, die du in der EU in Verkehr bringst, müssen ab jetzt die jeweils bereits geltenden Anforderungen erfüllen.
Für Händler in Deutschland hat sich vor allem eine Sache geändert: Bei Eigenmarken und bei Importware ohne Zwischenhändler im Inland liegt die Pflicht zur Systembeteiligung jetzt beim Handel. Laut der Zentralen Stelle Verpackungsregister gibt es dafür keine Übergangsfrist. Die Pflicht muss erfüllt sein, bevor die Ware verkauft wird.
- Prüfe, ob deine Versand- und Produktverpackungen bei einem dualen System beteiligt sind.
- Melde deine Verpackungsmengen vollständig und korrekt.
- Kläre bei Importware, wer in der Lieferkette welche Pflicht übernimmt.
Welche Fristen noch kommen
Die wichtigsten weiteren Schritte für den Versandhandel im Überblick:
- Ab 12. August 2028: Einheitliche Kennzeichnung der Verpackungen mit Piktogrammen zur Materialzusammensetzung. Das gilt ausdrücklich auch für Versandverpackungen im Onlinehandel. Der genaue Start hängt davon ab, wann die EU die Details festlegt.
- Ab 1. Januar 2030: Versand- und Transportverpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum haben. Auch hier kann sich der Start verschieben, wenn die Berechnungsmethode später festgelegt wird.
- Ab 1. Januar 2030: Nur noch Verpackungen, die gut recycelbar sind, dürfen in Verkehr gebracht werden.

Leerraum: der Punkt, der am Packtisch entschieden wird
Die 50-%-Grenze für Leerraum klingt weit weg, betrifft aber jedes Paket. Wichtig: Füllmaterial wie Papierpolster oder Luftkissen zählt bei der Berechnung als Leerraum. Ein zu großer Karton wird also nicht dadurch besser, dass man ihn auffüllt.
Passende Kartongrößen lohnen sich aber nicht nur wegen der Verordnung. Sie sparen Material, Füllmaterial und Volumen beim Transport, und oft auch Zeit beim Packen.
Was du jetzt vorbereiten kannst
- Produktdaten pflegen: Hinterlege für jeden Artikel Maße, Gewicht und wie empfindlich er ist. Ohne diese Daten lässt sich kein passender Karton wählen.
- Kartonsortiment prüfen: Schau dir an, welche Kartongrößen du nutzt und bei welchen Bestellungen viel Luft im Paket ist.
- Füllmaterial reduzieren: Wo regelmäßig viel Füllmaterial nötig ist, passt oft der Karton nicht.
- Materialien kennen: Wenn du weißt, woraus deine Verpackungen bestehen, bist du für die Kennzeichnung und die Recycling-Vorgaben vorbereitet.
- Zuständigkeiten klären: Wenn du mit einem Fulfillment-Dienstleister arbeitest, legt gemeinsam fest, wer Verpackungsdaten pflegt und Mengen meldet.
So unterstützt dich FulFy
Wir packen deine Bestellungen jeden Tag und sehen dabei genau, wo Kartons zu groß sind oder zu viel Füllmaterial im Paket landet. Wenn du deinen Versand für die neuen Regeln fit machen willst, lass uns gemeinsam auf deine Kartons und dein Verpackungsmaterial schauen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Fristen können sich noch verschieben.
